PICT5209 AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 I. Auf- und Abrüsten

Das Aufrüsten wird zwischen den Vertragsparteien terminiert und darf saisonal bedingt wegen hoher Auftragsauslastung um 3 Kalendertage variieren. Gerüste über Dach werden von Terrainhöhe gemessen. In fensterlosen Mauern bleiben die zur Befestigung eingeschlagenen Nägel zurück. Für die Rückgabe von mitgelieferten Aufzugstauen haftet der Auftraggeber. Der Besteller haftet für vollzählige Rückgabe des Rüstmaterials. Für Verzögerungen während des Aufrüstens oder Abrüstens durch ungünstiges Wetter, Verzögerungen durch fremde Gewerke oder sonstige unvorhergesehene Umstände wird keine Haftung übernommen.

II. Zweckentfremdung des Auftragsbestandes

Das Verändern von gestellten Gerüsten bzw. Abrüsten durch Auftragsseitig fremdes Personal ist strengstens untersagt. Insbesondere das Entfernen von Gerüst-Stahlrohr Absteifern ist ausdrücklich untersagt. Für nachträgliches Anbringen von Planen zum Zwecke jeglicher Werbung (für am BV beauftragtes Fremdgewerk) ist vom Eigner des Gerüstes eine Erlaubnis einzuholen, andernfalls würde der Ursprung des Vetragszustandes durch Angehörige der Firma Gerüstbau M.Dogan GmbH 33,50€ pro angefangene Stunde wieder hergestellt. Der AG informiert die am BV beauftragten Fremdgewerke über die Modalitäten dieser AGB.

III. Genehmigungsvorgänge für das Aufstellen von Gerüste

Polizeiliche Erlaubnis zur Aufstellung des Gerüsts ist vom Auftraggeber vor der Bestellung einzuholen. Er muss auch etwa erforderliche statische Berechnungen beschaffen, nötigenfalls für die Beleuchtung des Gerüsts sorgen. Benutzung öffentlichen Straßenlandes und die dafür gesetzlichen Gebühren werden vom Auftraggeber übernommen, so auch die An- und Abmeldung der Genehmigung bei den zuständigen Behörden. Straßenlandsondernutzungserlaubnis für das Bauvorhaben ist gemäß VOB Teil C beim zuständigen Tiefbauamt zu beantragen und die dafür anfallenden Kosten vom Auftraggeber zu entrichten.

VI. Beschädigungen

Bei Herstellung von Gerüsten oberhalb von Dächern ist eine Haftung für Dachbeschädigungen ausgenommen. Falls Gerüste während der Vorhaltung durch höhere Gewalt, Sturm oder Feuer zerstört oder beschädigt werden, ist der vereinbarte bzw. angemessene Preis voll zu zahlen. Erforderliche Ergänzungsarbeiten an den Gerüsten hat der Auftraggeber zu vergüten. Für zerbrochene Scheiben oder sonstige Schäden haftet der Unternehmer nur, wenn ihm ein Verschulden sofort nach Entstehung des Schadens nachgewiesen wird.

V. Planen und Staubnetze

Bei Planenbefestigung am Gerüst gewähren wir eine Festigkeit bis maximal Windstärke 4. Neuerliche Befestigung der Plane berechnen wir zum Stundennachweis. Für zusätzliche Arbeiten und extra An- und Abfahrten berechnen wir pro Arbeitskraft und Stunde 33,50 €.

VI. Strom

Ein Stromanschluss in ausreichender Stärke muss bauseitig kostenlos an der Verwendungsstelle zur Verfügung gestellt werden.

VII.DIN Vorschriften

Dem Angebot liegen die zutreffenden DIN-Vorschriften, insbesondere DIN 4420 und 18451 zugrunde. Die Abrechnung erfolgt nach Aufmass gemäß VOB Teil C. Ein statischer Nachweis ist in unseren Preisen nicht enthalten.

VIII. Gewerbetreibende am Bauvorhaben

Beleuchtung und Beschilderung des Gerüsts von am BV ansässigen Gewerbetreibenden müssen bauseitig angebracht und betrieben werden. Vor Inbetriebnahme der am Gerüst (egal wie gearteten) befestigten Werbung ist eine Genehmigung des Gerüsteigners einzuholen. Der AG informiert seine am BV ansässigen betroffenen Gewerbetreibenden über die Modalitäten dieser AGB.

IX. Zahlungsmodalitäten

Stammkundschaft: 70 % nach Aufbau, 30 % nach Abbau.

Neukunden : 100 % nach Aufbau bzw. Vorabkasse nach Vereinbarung.

Zahlungsziel: innerhalb 10 Kalendertage nach Rechnungseingang netto Kasse bei uns eingehend. Vor Beginn der Arbeiten benötigen wir eine schriftliche Auftragserteilung. Für Zahlungen und Schlussrechnungen nach prüfbarem Aufmass gemäß VOB Teil B neuester Fassung gelten die Preise einschliesslich Miete bis zu 4 Wochen. Für jede weitere angefangene Woche wird ein Zuschlag von 4 % berechnet. Der Mietanspruch läuft so lange bis die Abholung des Gerüsts bestellt ist.

X. Gerichtstand

Gerichtstand ist Berlin

 

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